
Heilende Kraft aus Beratung und Erfahrung
Die Kranken- und Altenpflege ist eine zentrale Säule in der Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung. In einer immer älter werdenden Gesellschaft bekommt der Betreuung und Pflege durch geschultes Fachpersonal eine wachsende Bedeutung zu. Der Alltag von stationären und ambulanten Pflegediensten wird jedoch häufig durch bürokratische Regelungen und permanent veränderte Rahmbedingungen geprägt.
Als Spezialist für Pflegedienste halten wir Ihnen in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können – die Pflege eines Menschen.

UMSATZ- UND GEWERBESTEUER
BEI PFLEGEEINRICHTUNGEN
Grundsätzlich gilt für Pflegeeinrichtungen, dass sie von der Umsatz- und Gewerbesteuer befreit sind, wenn bestimmte Spielregeln eingehalten werden. Deshalb sollten Sie von Anfang darauf achten Ihr Dienstleistungsangebot und Ihre Schwerpunkte im Pflegeunternehmen richtig zusetzen, denn sonst kann es schnell zu einer Steuerpflicht führen.
Sollten Sie diese Grundlagen nicht beachten, so können sogar Steuernachzahlungen drohen. In manchen Fällen sorgen diese unerwarteten Ausgaben zu einer deutlichen Reduzierung des Unternehmensgewinns und im schlimmsten Fall sogar zu nicht lösbaren Liquiditätsengpässen.

MEHRWERTE GEZIELT STEUERN –
WEITERE LEISTUNGEN AUF EINEN BLICK
Unser Dienstleistungsangebot umfasst neben der klassischen Steuerberatung zusätzlich folgende Leistungen:
- Finanzbuchführung nach dem Standardkontenrahmen SKR 45 gemäß Pflegebuchführungsverordnung (auch für kleinere Pflegedienste sinnvoll, denn die PBV sorgt für Erleichterungen bei der Pflegesatzverhandlung und ermöglicht Branchenvergleiche)
- Kostenstellenrechnung, insbesondere in Kombination von Leistungen nach SGB XI und SGB V
- Unterjährige Steuerplanung
- Branchen- und Kennzahlenvergleiche
- Vergleich und Optimierung der Personalkosten
Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen auch unsere weiteren Leistungen gerne an.